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Wie werde ich Angler?

Kinderangeln

Für Kinder bis zum 10. Geburtstag gibt es die Möglichkeit, bei einem erwachsenen Fischereischeininhaber „mitzuangeln“. Die Kleinen können also mit Papa oder Opa ans Wasser gehen und dürfen mit deren Ausrüstung angeln und Fische fangen. Nur beim Abhaken, Betäuben und Töten sollten die Erwachsenen einschreiten, damit der Fisch nicht unnötig leiden muss.

Jugendfischereischein

Ab dem 10. Geburtstag können Kinder und Jugendliche bei der Stadt oder Gemeinde einen Jugendfischereischein lösen. Dieser ist nur in Begleitung eines Fischereischeininhaber (der übrigens nicht volljährig sein muss) gültig. Der Jugendfischereischein berechtigt zum Führen eigener Angelruten und zum Versorgen des Fangs unter Aufsicht des Begleiters. Mit einem Jugendfischereischein darf man nur bis zum 16. Geburtstag angeln. Ähnliches gilt beim Jugendfischereischein für Behinderte, der jedoch keine Altersbegrenzung aufweist.

Fischereischein

Einen Fischereischein bekommt man bei der Stadt oder Gemeinde gegen Vorlage des Zeugnisses über die bestandene Fischerprüfung frühestens ab dem 14. Geburtstag. Dieser wird als 1-Jahres- oder als 5-Jahres-Fischereischein ausgestellt. Er ist beim Kauf von Erlaubnisscheinen vorzuzeigen und beim Angeln immer mitzuführen.

Fischerprüfung (Schriftlicher Teil)

Das Bestehen der Fischerprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeins. Für die Vorbereitung ist der Besuch eines Lehrgangs, der auch durch unseren Verein angeboten wird, dringend zu empfehlen. Adressen können bei den Unteren Fischereibehörden der Kreise/kreisfreien Städte erfragt werden. In der schriftlichen Prüfung werden den Prüflingen Fragebögen mit 60 von insgesamt 341 Fragen aus allen vorgeschriebenen Fachgebieten vorgelegt, die sie im Multiple Choice-Verfahren (Ankreuzen) beantworten müssen. Die Fachgebiete umfassen Gewässerkunde und Fischhege, allgemeine und spezielle Fischkunde, Natur – und Tierschutz, Gerätekunde und Gesetzeskunde. Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 6 von jeweils 10 Fragen aus den einzelnen Fachgebieten und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet wurden.

Fischerprüfung (Praktischer Teil)

Hierbei muss eine vorgegebene Angelrute inkl. Montage zusammengebaut bzw. zusammengelegt werden. Insgesamt stehen 10 Aufgaben für verschiedene Angeltypen und Fischarten zur Auswahl. Außer Angelrute, Angelrolle, Schnur, Haken, Köder etc. ist unbedingt auch das Zubehör wie Kescher, Schlagholz, Messer etc. hinzuzufügen, damit der gefangene Fisch waidgerecht versorgt werden kann.

Fischerprüfung (Fischarten-Erkennung)

Zur praktischen Prüfung zählt auch die Fischarten-Erkennung. Dazu müssen insgesamt 49 Fischarten auf Bildtafeln unterschieden werden. Dieser Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn von 6 vorgelegten Bildern 4 zutreffend benannt werden können. Im Anschluss an die erfolgreich bestandene Prüfung erhält man ein Zeugnis.

Erlaubnisschein

Der letzte Schritt zum Angeln ist der Erwerb eines Erlaubnisscheins. Da die meisten Gewässer von einem Fischereiverein bewirtschaftet werden, muss man eine Erlaubnis kaufen, um dort zu fischen. Diese gibt es meistens als Tages-, Wochen- oder Jahresscheine. Der Fischereischein muss dazu vorgezeigt werden. An wen man sich wenden muss, kann bei den Anglern vor Ort oder in einem nahe gelegenen Angelgeschäft erfragt werden.

Vereinsmitgliedschaft

Am preiswertesten und erfolgreichsten fischt man als Vereinsmitglied. Fischereivereine bieten ihren Mitgliedern eine Auswahl an Vereinsgewässern an. Diese sind oft gut besetzt und durch regelmäßige Besuche steigt der Fangerfolg. Die Erlaubnisschein Gebühren sind in der Regel im Jahresbeitrag enthalten. Zusätzlich kommt man mit Gleichgesinnten in Kontakt, kann sich austauschen und Freunde finden. Über den Fischfang hinaus leisten die Fischereivereine wertvolle Arbeit für die Erhaltung der Gewässer und den Schutz der Fische.

Wir hoffen Euch einen kleinen Einblick gegeben zu haben und eventuell sieht man sich ja bei unserem Fischereilehrgang!