Der Westholtsee ist das Schmuckstück des ASV-Versmold. Der See liegt mitten in einem Naturschutzgebiet (Greffener Mark) und wurde im Jahr 1993 gepachtet.
Der See hat eine Fläche von ca. 9 ha und ist bis zu 12 Meter tief.
Geschätzter Fischbestand: Hecht, Barsch, Zander, Aal, Schleie, Weißfisch, Karausche und Karpfen.
Der Westholtsee liegt im Naturschutzgebiet „Baggersee Greffener Mark“. Schutzgrund ist u.a. die Bedeutung des Sees als Brut- Nahrungs-, Rast- und Lebensraum für seltene und gefährdete Vogelarten.
Bei der Beangelung sind folgende Punkte zu beachten:
- Das Angeln ist nur zulässig an den in der Karte dargestellten Uferabschnitten. Insgesamt sind max. 34 Angelplätze vorgesehen.
- Eine Zufütterung ist nicht gestattet außer Lockfütterung mit Lebendfutter.
- Sofern erforderlich, dürfen zum Freihalten der Angelplätze das Schilfröhricht kleinflächig freigeschnitten und Ufergehölze auf den Stock gesetzt werden. Der Rückschnitt darf nur in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 28. Februar durchgeführt werden.
- Auf Brut- und Rastvögel ist besonders Rücksicht zu nehmen. Alle europäischen Vogelarten gehören zu den besonders geschützten Arten. Nach dem § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es u.a. verboten, besonders geschützte Vogelarten zu verletzen oder zu töten, sie erheblich zu stören oder ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören.
Störungen und Misstände sind der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Gütersloh mitzuteilen.
Die Regelungen des Landesfischereigesetzes NRW und der Verordnung zum Landesfischereigesetz sind einzuhalten.