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Vereinsinterne Bestimmungen

Vereinsinterne Bestimmungen gültig ab 12. März 2026. Alle früheren Formulierungen der vereinsinternen Bestimmungen sind ab sofort ungültig!
Ab dem 12.03.2026 gelten an den Gewässern des A.S.V. Versmold folgende vereinsinterne Bestimmungen:

Schonzeiten

Es gelten an allen Gewässern die gesetzlichen Schonzeiten gemäß
§§ 1, 1a u. 2 der Landesfischereiverordnung NRW. Am Idingsee bleibt in der Zeit vom Abangeln bis zum Anangeln das Fischen untersagt. Bitte Sonderschonzeiten beachten!

Mindestmaße

Karpfen 35 cm, Hecht 45 cm, Zander 50-70 cm (Entnahmefenster) cm, Schleie 25 cm, Aal 50 cm, Bachforellen 25 cm und Weißfisch 18 cm. Es gelten an allen Gewässern die gesetzlichen Mindestmaße gemäß § 3 der Landesfischereiverordnung NRW.

Fangbegrenzungen

Hessel/Aabach: jeweils 3 Forellen pro Monat
Idingsee: 5 Forellen pro Tag (nach Erreichen des Tageslimits ist das Angeln einzustellen), 1 Karpfen, 1 Schleien, 1 Hecht und 1 Zander pro Saison, 10 Weißfische pro Monat
Louisensee: 5 Forellen pro Tag (nach Erreichen des Tageslimits ist das Angeln einzustellen)
Westholtsee: 1 Karpfen und 1 Schleie und 1 Zander pro Monat
Everding-See: 10 Weißfische pro Tag, max 30 Stck pro Monat

Alle Gewässer: 2 Aale pro Monat

Die Fangbegrenzungen gelten pro Gewässer! Hechte dürfen überall (bis auf den Idingsee) unbegrenzt entnommen werden.

Alle Fische dürfen nur geschlachtet und nach Eintrag in das Fangbuch mitgenommen werden.

Angelmethoden

An allen Vereinsgewässern sind 2 Handangeln in beliebiger Kombination von Fried- und Raubfischruten erlaubt. Ausnahmen: Jugendlichen ohne Fischerprüfung ist ausschließlich die Benutzung einer Friedfischrute unter Aufsicht gestattet.

Die Verwendung einer Senke ist während der Raubfischsaison gestattet. Es dürfen max. 3 Köderfische mitgeführt werden. Es ist strengstens untersagt, Köderfische aus fremden Gewässern zu verwenden.

Eisangeln ist bei geschlossener Eisdecke nur am Louisensee gestattet. Beangelt werden darf dann nur die Zone vom 1. Tor an der Niggelsheide bis zum Nordtor, um Schlittschuhläufer nicht zu gefährden.

An den 4 Seen gelten folgende besondere Einschränkungen der Angelmethoden:
Idingsee: Künstliche Köder sind verboten. Tote Köderfische und Fischfetzen sind nur außerhalb der Hecht- und Zanderschonzeit erlaubt.

Idingsee + Everdingsee: Das Anfüttern mit Boilies und Pellets ist verboten. Die zugelassenen Futtermenge wird pro Tag und Angler aus 1/4 Liter Lebendlockfutter beschränkt. Futterboote und Drohnen sind verboten.


Louisensee: Das Anfüttern mit Boilies und Pellets ist erlaubt. Futterboote und Drohnen sind erlaubt. Die Futtermenge wird auf 1 kg Futter pro Tag pro Angler beschränkt.


Westholtsee: Das Anfüttern ist gemäß Pachtvertrag nur mit Lebendlockfutter erlaubt. Die Futtermenge wird pro Tag und Angler auf 1 Liter beschränkt. Futtreboote und Drohnen sind erlaubt. Gemäß gültigem Pachtvertrag dürfen an dem Gewässer maximal 34 Angler gleichzeitig fischen. Angelplätze sind gemäß beigefügter Skizze einzuhalten.

Allgemeine Verhaltensregeln

Jeder Fisch ist so schonend wie möglich zu behandeln. Folgende Geräte sind zwingend mitzuführen: Unterfangkescher, Hakenlöser, Fischbetäuber, Messer.

Die Angelpapiere (5- Jahresfischerreischein, Fischerierlaubnisschein und Fangbuch) sind im Original bei jedem Angeln mitzuführen und den Fischereiaufsehern auf Verlangen vozuzeigen.

Gemäß Satzung ist der Umweltschutz zu fördern. Müll und Unrat sind vom Gewässer zu entfernen. Jeder Angler hat seinen Angelplatz sauber zu verlassen.

Für Verwandte, Freunde und Bekannte des Fischereischeininhabers besteht an den Vereinsgewässern kein Aufenthaltsrecht. Ausgenommen hiervon sind Helfer im Sinne des § 20 des Landesfischereigesetzes.

Baden, Zelten und offenes Feuer sind an den Vereinsgewässern untersagt. Schirmzelte sind nur zulässig, wenn sie bei Sonnenuntergang aufgebaut und bei Sonnenaufgang wieder abgebaut werden. Beim Nachtangeln ist für die Verrichtung des Toilettengangs ein Spaten mitzuführen.

Am Everding-See ist das Parken vom Tor aus nur links und rechts jeweils bis zum gekben Pfahl erlaubt.

Die Termine, an denen die Mitglieder Arbeitsstunden ableisten können, werden auf dem jahres-Terminplan, den Versammlungen, der Homepage und durch Aushang am Idingsee bekanntgegeben.

Wir wünschen allen Angelfreunden erholsame Stunden am Gewässer und viel Petri Heil!

Der Vorstand