Unseren aktuellen Mitgliedsantrag bzw. Änderungsantrag zur Mitgliedschaft finden Sie hier: Antrag.pdf
Bitte zur Aufnahme den komplett ausgefüllten Antrag, ein aktuelles Passfoto, 10€ Schlüsselpfand in bar, den gültigen Jahresfischereischein und eine Kopie des Prüfungszeugnisses nach telefonischer Absprache (+49(0)5423/7939) bei Knut Achelpöhler abgeben.
Erwachsene
Erwachsene zahlen per Lastschrift einen Jahresbeitrag in Höhe von 180 Euro. Der Jahresbeitrag für Rentner/Pensionäre ab dem 65. Lebensjahr wird auf 150€ angepasst. Es gibt keine verpflichtende Arbeitsdienststunden. Es kann ein freiwilliger Arbeitsdienst an den im Jahresplan bekannt gegebenen Terminen nach vorheriger Anmeldung beim Arbeitsdienstleiter (es werden aus Effiktivitätsgründen maximal 10 TN pro Dienst zugelassen) geleistet werden. Dafür werden maximal 4 Stunden á 15 Euro am Jahresende erstattet.
Den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes und des erweiterten Vorstandes wird am Jahresende ein Beitrag von 60€ als Aufwandserstattung für die ehrenamtliche Dienste gutgeschrieben. Weitere Vergünstigungen erhalten sie nicht.
Der einmalige Betrag für die Aufnahme im Verein beträgt zur Zeit 60 Euro. Auch Frauen sind in unserem Verein herzlich willkommen. Sie brauchen keine Aufnahmegebühr zu zahlen.
Aufnahmegebühr für Jugendliche und Kinder
Für Jugendliche und Kinder beträgt die einmalige Aufnahmegebühr zur Zeit 15 Euro.
Jugendliche mit Prüfbescheinigung
Jugendliche zahlen bei gleichen Rechten und Pflichten der Erwachsenen 60 Euro Jahresbeitrag. Sie haben einen Arbeitsdienst zu leisten, bei Nichtleisten dieses Arbeitseinsatzes ist auch hier ein Betrag in Höhe von 60 Euro fällig.
Kinder ab 10 Jahren, Jugendliche ohne Prüfbescheinigung
Es wird ein Jahresbeitrag in Höhe von 40 Euro erhoben. Arbeitsdienste sind nicht zu leisten.
Passive Mitgliedschaft
Der Beitrag für passive Mitgliedschaft beträgt 30 Euro. Hierbei verzichtet man auf eine Fischereierlaubnis, ist aber Mitglied im Verein. Bei Versammlungen besteht volles Stimmrecht. Bei einer Rückumwandlung in eine vollwertige Mitgliedschaft braucht die einmalige Aufnahmegebühr nicht noch einmal gezahlt zu werden.

