Vereinsinterne Bestimmungen gültig ab 16. Februar 2018. Alle früheren Formulierungen der vereinsinternen Bestimmungen sind ab sofort ungültig!
Ab dem 16.02.2018 gelten an den Gewässern des A.S.V. Versmold folgende vereinsinterne Bestimmungen:
Schonzeiten
Es gelten an allen Gewässern die gesetzlichen Schonzeiten gemäß
§§ 1, 1a u. 2 der Landesfischereiverordnung NRW. Am Idingsee bleibt in der Zeit vom Abangeln bis zum Anangeln das Fischen untersagt.
Mindestmaße
Karpfen 35 cm, Hecht 45 cm, Zander 40 cm, Schleie 25 cm, Aal 50 cm und Bachforellen 25 cm. Es gelten an allen Gewässern die gesetzlichen Mindestmaße gemäß § 3 der Landesfischereiverordnung NRW.
Fangbegrenzungen
Hessel/Aabach: jeweils 3 Forellen pro Monat
Idingsee: 5 Forellen pro Tag, 2 Karpfen und 2 Schleien pro Monat, 1 Zander und 1 Hecht pro Saison
Louisensee: 5 Forellen pro Tag
Westholtsee: 2 Karpfen und 2 Schleien pro Monat
Everding-See: Wer 5 Salmoniden gefangen hat, darf für den Rest des
betreffenden Tages nicht mehr fischen.
Alle Fische dürfen nur geschlachtet und nach Eintrag in das Fangbuch mitgenommen werden.
Angelmethoden
An allen Vereinsgewässern sind 2 Handangeln in beliebiger Kombination von Fried- und Raubfischruten erlaubt. Ausnahmen: Jugendlichen ohne Fischerprüfung ist ausschließlich die Benutzung einer Friedfischrute unter Aufsicht gestattet.
Die Verwendung einer Senke ist während der Raubfischsaison gestattet.
Köderfische dürfen nur in dem Gewässer verwendet werden, aus dem sie stammten. Diese Einschränkung gilt nicht für Köderfische, die aus einem Gewässer stammen, das mit dem zu befischendem Gewässer in dauernder oder vorübergehender Verbindung steht. Lebende Köderfische dürfen nicht mitgeführt und nicht zum Fang von Fischen verwendet werden. Siehe §§ 5 und & LFischVO.
Eisangeln ist bei geschlossener Eisdecke nur am Louisensee gestattet. Beangelt werden darf dann nur die Zone vom Steg bis zum Nordtor, um Schlittschuhläufer nicht zu gefährden.
An den 4 Seen gelten folgende besondere Einschränkungen der Angelmethoden:
Idingsee: Künstliche Köder sind verboten. Tote Köderfische und Fischfetzen sind nur außerhalb der Hecht- und Zanderschonzeit erlaubt.
Louisensee: Das Anfüttern und das Fischen mit Boilies ist verboten.
Everding-See: Futterboote und Drohnen sind verboten.
Westholtsee: Die zugelassene Futtermenge wird pro Tag und Angler auf ¼ l Lebendlockfutter beschränkt. Gemäß gültigem Pachtvertrag dürfen an dem Gewässer maximal 34 Angler gleichzeitig fischen. Angelplätze sind gemäß beigefügter Skizze einzuhalten.
Allgemeine Verhaltensregeln
Jeder Fisch ist so schonend wie möglich zu behandeln. Gemäß Satzung ist der Umweltschutz zu fördern. Müll und Unrat sind vom Gewässer zu entfernen. Jeder Angler hat seinen Angelplatz sauber zu verlassen. Für Verwandte, Freunde und Bekannte des Fischereischeininhabers besteht an den Vereinsgewässern kein Aufenthaltsrecht. Ausgenommen hiervon sind Helfer im Sinne des § 20 des Landesfischereigesetzes.
Baden, Zelten und offenes Feuer sind an den Vereinsgewässern untersagt. Schirmzelte sind nur zulässig, wenn sie bei Sonnenuntergang aufgebaut und bei Sonnenaufgang wieder abgebaut werden.
Die Termine, an denen Jugendliche mit Fischerprüfung und erwachsene Mitglieder (außer Rentner und weibliche Mitglieder) ihre jährlichen 5 Arbeitsstunden ableisten können, werden auf dem Jahres-Terminplan, den Versammlungen und durch Aushang am Idingsee bekanntgegeben.
Wir wünschen allen Sportsfreunden erholsame Stunden am Gewässer!
Petri Heil!
Der Vorstand